Der erste Schritt

Ein Gespräch, in dem noch nicht alles klar sein muss.

Ein Erstgespräch dient zunächst der Orientierung. Es bietet Raum, die aktuelle Belastung zu schildern, Fragen zu stellen und gemeinsam zu prüfen, welche Form der Unterstützung passend sein könnte.

Vor dem Termin

Eine kurze Schilderung des Anliegens genügt.

Für die erste Kontaktaufnahme müssen Sie oder Ihr Kind die Situation noch nicht vollständig einordnen können. Einige Sätze dazu, was derzeit belastet, wie alt die betroffene Person ist und wie Sie erreichbar sind, reichen aus.

Je nach Alter und Anliegen kann das erste Gespräch gemeinsam mit den Sorgeberechtigten, allein mit dem jungen Menschen oder in geteilter Form stattfinden. Wie der Rahmen sinnvoll gestaltet wird, kann bereits bei der Terminvereinbarung besprochen werden.

Im Gespräch

Zunächst geht es um Verstehen, nicht um eine schnelle Festlegung.

Im Erstgespräch werden die aktuellen Beschwerden, ihre Entwicklung und die Lebenssituation betrachtet. Dabei können Schule oder Ausbildung, Familie, Freundschaften, körperliche Beschwerden, frühere Hilfen und wichtige Belastungen eine Rolle spielen.

Niemand muss im ersten Termin bereits alles erzählen. Besonders persönliche oder schambesetzte Themen dürfen Zeit brauchen. Entscheidend ist, dass ein erster gemeinsamer Eindruck entstehen kann.

Die nächsten Schritte

Aus der ersten Orientierung entsteht ein weiteres Vorgehen.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die Beschwerden und der Behandlungsbedarf werden fachlich eingeordnet.

Probatorische Gespräche

Weitere Termine ermöglichen ein genaueres gegenseitiges Kennenlernen und eine vertiefte Diagnostik.

Behandlung oder andere Empfehlung

Gemeinsam wird besprochen, ob Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, Beratung oder eine andere Unterstützung sinnvoll ist.

Therapeutischer Rahmen

Auch die Passung darf geprüft werden.

Psychotherapie beruht auf einer verlässlichen Arbeitsbeziehung. Deshalb wird nicht nur die Symptomatik betrachtet, sondern auch, ob sich der therapeutische Rahmen für alle Beteiligten stimmig anfühlt. Fragen, Unsicherheiten oder Vorbehalte dürfen offen angesprochen werden.

Ein Erstgespräch verpflichtet zu nichts.

Es ist eine fachliche und persönliche Klärung, aus der eine Behandlung entstehen kann, aber nicht entstehen muss.

Kontakt

Wann eine Anfrage sinnvoll ist.

Eine Anfrage ist möglich, wenn psychische Beschwerden den Alltag, Beziehungen, Schule, Ausbildung oder das familiäre Zusammenleben zunehmend beeinträchtigen – ebenso dann, wenn noch unklar ist, ob überhaupt eine Psychotherapie notwendig ist.

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