Häufige Fragen

Orientierung vor dem ersten Gespräch.

Viele Fragen entstehen bereits, bevor eine Anfrage gestellt wird. Die folgenden Antworten geben einen ersten Überblick über Ablauf, Kosten und therapeutischen Rahmen.

Erstkontakt und Behandlung

Häufige Fragen zur Psychotherapie.

Brauche ich eine Überweisung?

Für ein Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Praxis ist in der Regel keine ärztliche Überweisung erforderlich.

Wer kann sich an die Praxis wenden?

Das psychotherapeutische Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr. Für Erwachsene besteht ein psychodynamisch orientiertes Beratungsangebot auf Selbstzahlerbasis.

Müssen Eltern beim Erstgespräch dabei sein?

Das hängt vom Alter, vom Anliegen und von der familiären Situation ab. Bei jüngeren Kindern sind die Sorgeberechtigten meist eng einbezogen. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann ein Teil des Gesprächs allein stattfinden.

Was muss ich im ersten Gespräch erzählen?

Nur so viel, wie zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Das Erstgespräch dient einer ersten Orientierung; sehr persönliche Themen dürfen schrittweise angesprochen werden.

Wie lange dauert eine Sitzung?

Eine reguläre psychotherapeutische Sitzung dauert üblicherweise 50 Minuten. In bestimmten Situationen können andere Zeitrahmen sinnvoll sein und werden vorab vereinbart.

Was ist der Unterschied zwischen Sprechstunde und Probatorik?

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der ersten diagnostischen Einordnung und Empfehlung. In den probatorischen Sitzungen werden Diagnostik, Behandlungsplanung und gegenseitige Passung vertieft.

Wird die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

Bei entsprechender Indikation ist Richtlinienpsychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie ist es bei privater Krankenversicherung oder Beihilfe?

Die Erstattung hängt vom jeweiligen Tarif und den Vorgaben der Beihilfestelle ab. Eine vorherige Klärung mit dem Kostenträger ist empfehlenswert.

Ist Gruppenpsychotherapie eine vollwertige Behandlung?

Ja. Gruppenpsychotherapie ist ein anerkanntes psychotherapeutisches Behandlungssetting. Ob sie allein, kombiniert oder nicht passend ist, wird individuell geprüft.

Unterliegt die Therapie der Schweigepflicht?

Ja. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Bei Minderjährigen werden Fragen der Vertraulichkeit und der Einbeziehung der Sorgeberechtigten alters- und situationsangemessen besprochen.

Was passiert bei akuter Suizidalität oder einem Notfall?

Die Praxis ist keine Notfallambulanz. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung sollten umgehend der Rettungsdienst unter 112, der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 oder die nächstgelegene psychiatrische Klinik kontaktiert werden.

Kann ich einen Termin absagen?

Ja. Die konkreten Regelungen zu Absagefristen und einem möglichen Ausfallhonorar werden im Behandlungsvertrag transparent vereinbart.

Wie schnell bekomme ich einen Therapieplatz?

Das hängt von der aktuellen Auslastung, der Dringlichkeit und dem passenden Behandlungssetting ab. Ein Erstkontakt bedeutet nicht automatisch, dass unmittelbar ein regulärer Therapieplatz verfügbar ist.

Kann Psychotherapie auch ohne eindeutige Diagnose sinnvoll sein?

Ja. Zu Beginn muss die Belastung noch nicht eindeutig benannt sein. Die diagnostische Klärung ist Teil der ersten Gespräche.

Was bedeutet psychodynamische Psychotherapie?

Sie betrachtet aktuelle Symptome im Zusammenhang mit inneren Konflikten, Beziehungserfahrungen, Selbstwertregulation und der individuellen Entwicklung. Ziel ist, wiederkehrende Muster zu verstehen und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Persönliche Klärung

Nicht jede Frage lässt sich allgemein beantworten.

Alter, Versicherung, familiäre Situation und Art der Belastung können den geeigneten Rahmen beeinflussen. Offene Fragen können deshalb auch direkt in einer kurzen Anfrage oder im Erstgespräch geklärt werden.

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